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Stichwort English Beschreibung
Öffentliche Belange (Bauen im Außenbereich) (matters of) public interest; public concerns (construction on the outskirts) Im Außenbereich sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Allerdings muss die Erschließung gesichert sein. Welche Positivbespiele gegeben sein können, nach denen öffentliche Belange nicht im Wege stehen, ist in § 35 des Baugesetzbuches dargestellt. Beispiel: Ein zu errichtender Betrieb dient einer gartenbaulichen Erzeugung, oder es handelt sich um Anlagen der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, der Telekommunikation, der Versorgung mit Wärme und Wasser usw.